
By Dr. Dr. Alexander Kübler, Prof. Dr. Dr. Joachim Mühling (auth.)
Die Pflicht zur Qualitätssicherung wurde erstmals im SGB V 1989 gesetzmäßig verankert und 1993 in das GSG übernommen. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung stellt die Qualitätssicherung in der Medizin eine vordringliche Aufgabe dar. Die bei den med.-wiss. Fachgesellschaften von der BÄK in Auftrag gegebenen Leitlinien für Diagnostik und Therapie sollen den guten medizinischen Durchschnitt wiedergeben. Sie grenzen einen Behandlungskorridor ab und müssen selbstverständlich fortwährend den Entwicklungen und Fortschritten der Medizin angepaßt werden. Leitlinien sind für den behandelnden Arzt eine unerläßliche Hilfe bei der Festlegung von individuellen Diagnose- und Behandlungsschemata im Sinne der Qualitätssicherung und der Patientenzufriedenheit.
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Menschen streben Frieden und Sicherheit kollektiv wie individuell an. Die ethischen und politischen Fragen der Realisierung von Frieden und Sicherheit sind höchst umstritten. Die sicherheitspolitischen Vorstellungen der Bundesregierung sind im „Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr“ festgeschrieben.
Leitlinien für die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Die Pflicht zur Qualitätssicherung wurde erstmals im SGB V 1989 gesetzmäßig verankert und 1993 in das GSG übernommen. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung stellt die Qualitätssicherung in der Medizin eine vordringliche Aufgabe dar. Die bei den med. -wiss. Fachgesellschaften von der BÄK in Auftrag gegebenen Leitlinien für Diagnostik und Therapie sollen den guten medizinischen Durchschnitt wiedergeben.
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49 50 Traumatologie Rekonstruktive Ma6nahmen beziehen sich auf nachfolgend genannte Unterpunkte: • Debridement von Weichteilwunden • Schichtweiser Wundverschlu6/Rekonstruktion (z. B. Muskel, Faszie, Haut) • Nervenrekonstruktion (z. B. N. ANZENDE MASSNAHMEN • Schmerztherapie • Gegebenenfalls Antibiotikatherapie RISIKOFAKTOREN • Luftpassagebehinderung • Hamorrhagie • Lange, Konfiguration und Richtung der Weichteilverletzung (Hautspannungslinien) • Weichgewebeverlust (z. B. Bi6verletzungen) • Weichgewebeodem • Weichgewebeverletzungen, welche die Speicheldrusen und/oder Ausfiihrungsgange, Hirnnerven, Blutgefa6e oder Lippenrot-Lippenwei6-Grenze betreffen • Insuffiziente Blutversorgung der Weichteilsegmente • Fremdkorper • Kontaminierte Wunden (z.
Mentalis, N. facialis) • Verbrennung (z. B. chemisch, thermisch und/oder elektrisch) • Fremdkorper UNTERSUCHUNGEN Notwendige Untersuchungen • Inspektion • Palpation • Rontgen zum AusschluB von knochernen Verletzungen und Fremdkorpern Weiterfuhrende Untersuchungen • Computertomographie • Neurologische Diagnostik THERAPIE Die primare Behandlung von lebensbedrohlichen Verletzungsfolgen, wie z. B. Luftwegobstruktionen oder starke Blutungen, ist selbstverstandlich. Subtil~ Wundsauberung und Fremdkorperentfernung mussen vor plastisch-rekonstruktiven MaBnahmen erfolgen, urn spater gute asthetische und funktionelle Ergebnisse erzielen zu konnen.
Bi6verletzungen) • Weichgewebeodem • Weichgewebeverletzungen, welche die Speicheldrusen und/oder Ausfiihrungsgange, Hirnnerven, Blutgefa6e oder Lippenrot-Lippenwei6-Grenze betreffen • Insuffiziente Blutversorgung der Weichteilsegmente • Fremdkorper • Kontaminierte Wunden (z. B. Hundebi6verletzung) • Bestehende Infektion oder pathologische Veranderungen • Gleichzeitig bestehende kraniofaziale Verletzungen (z. B. Mittelgesichtsfrakturen) • Gleichzeitige Verletzungen, welche eine Primarversorgung der Weichgewebeverletzung verhindern (z.