Download Grundprobleme der Reichsverfassung: Erster Teil: Das Reich by Hans Nawiaksy PDF

By Hans Nawiaksy

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer booklet files mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Friedensethik und Sicherheitspolitik: Weißbuch 2006 und EKD-Friedensdenkschrift 2007 in der Diskussion

Menschen streben Frieden und Sicherheit kollektiv wie individuell an. Die ethischen und politischen Fragen der Realisierung von Frieden und Sicherheit sind höchst umstritten. Die sicherheitspolitischen Vorstellungen der Bundesregierung sind im „Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr“ festgeschrieben.

Leitlinien für die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Die Pflicht zur Qualitätssicherung wurde erstmals im SGB V 1989 gesetzmäßig verankert und 1993 in das GSG übernommen. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung stellt die Qualitätssicherung in der Medizin eine vordringliche Aufgabe dar. Die bei den med. -wiss. Fachgesellschaften von der BÄK in Auftrag gegebenen Leitlinien für Diagnostik und Therapie sollen den guten medizinischen Durchschnitt wiedergeben.

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Generalleutnant von Lossow ist dieser Gefahr im Jahre 1923 leider unterlegen. Die Ernennung des Landeskommandanten erfolgt durch den Reichspräsidenten auf Vorschlag der Landesregierung. Die Gegenzeichnung sichert aber auch dem Reichswehrminister einen maßgebenden Einfluß. Kommt ein Einverständnis über die Person nicht zustande, so muß mangels jeder anderen positiven Vorschrift die Ernennung einfach ausgesetzt bleiben. In bezug auf die Enthebung ist der Landesregierung gesetzlich kein Mitwirkungsrecht eingeräumt.

Nderungen der Aufgabenteilung. 21 ganze Gebiet des Bildungs- und Religionswesens wenigstens nach der grundsätzlichen Seite. 5. Diese ungeheuere Erweiterung der Gesetzgebungszuständigkeit des Reichs, hauptsächlich in Art. 7, 9 und 10, aber auch in einzelnen Artikeln des zweiten Hauptteils enthalten, ist zwar durchwegs nicht ausschließlicher Natur. Die neue Verfassung unterscheidet in verfeinerter Technik vier Arten der legislativen Korn-. petenz: die ausschließliche, welche für Landesgesetze keinen Raum läßt, die konkurrierende, bei der das Reich den Vorrang hat, solange und soweit es aber davon keinen Gebrauch macht, Landesrecht gilt und auch neu geschaffen werden kann, dann zwei Sonderfälle der konkurrierenden Gesetzgebung, nämlich die Bedarfsgesetzgebung, soweit ein Bedürfnis für den Erlaß einheitlicher Vorschriften vorhanden ist, und endlich die Grundsatzgesetzgebung, bei der die Anpassung an die Verhältnisse in den einzelnen Ländern von vornherein deren gesetzlicher Regelung überwiesen wird.

10. Auf der anderen Seite aber enthält der Art. 48 auch Machterweiterungen der Länder gegenüber dem Reich. Abs. III gestattet den Landesregierungen, unter drei Einschränkungen -bei Gefahr im Verzug -für ihr Gebiet-- einstweilig -die gleichen Maßnahmen zu treffen wie der Reichspräsident. Demzufolge können sie auch über das Reichsrecht und, soweit polizeiliche Gesichtspunkte in Betracht kommen, über die Reichsbeamtenschaft disponieren. Die drei Einschränkungen haben folgende Bedeutung: Von Gefahr im Verzug kann nur die Rede sein, wenn es gefährlich wäre, zuzuwarten, bis das normale Organ, der Reichspräsident, eingreift, sei es, daß dieser nicht erreichbar oder verhindert ist oder daß der Zeitpunkt des Losschiagens der Abwehraktion keine Minute Verzögerung verträgt.

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