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By Dorothee Schlebrowski

Das Rehabilitationssystem befindet sich in einem Wandlungsprozess vom Versorgungsmodell hin zum Dienstleistungsmodell mit passgenauen Unterstützungsleistungen. Am Beispiel des Persönlichen Budgets als Steuerungsinstrument diskutiert Dorothée Schlebrowski Möglichkeiten einer Neugestaltung des Dienstleistungsangebotes im stationären Wohnbereich für Menschen mit Behinderung. Die im Rahmen eines Modellversuchs gewonnenen Erkenntnisse weisen auf eine deutliche Stärkung der Nutzerperspektive im Leistungsgeschehen hin.

Das Buch wendet sich an Dozierende und Studierende der Rehabilitationswissenschaften und der Pädagogik mit Schwerpunkt Behindertenpädagogik sowie an Fachleute aus der Behindertenhilfe.

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Im Folgenden sollen exemplarisch die wohnbezogenen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung in Deutschland einer tiefergehenden Analyse unterzogen werden, um darzustellen, inwieweit die Behindertenhilfe Bedingungen sowohl fachlicher als auch struktureller Art bereithält, um eine Orientierung am Dienstleistungsmodell, begründet aus inhaltlicher Notwendigkeit, auch in der Praxis umzusetzen.

Durch Barrieren auf dem Wohnungsmarkt und im Verkehr sowie beim Zugang zur schulischen Bildung und zu Leistungen des Gesundheitssystems wird ihre Teilhabe ebenso nachhaltig erschwert wie dies aufgrund sozialer Diskriminierungen geschieht (vgl. Wansing 2005, S. 120). Es liegt in der Verantwortung der Politik, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die den Abbau dieser strukturellen Ausgrenzungen vorantreiben, nachhaltig unterstützen und gewährleisten. “ geschehen zu 34 2 Impulse für eine Dienstleistungsorientierung im Rehabilitationssystem sein.

Ausführlich Kapitel 5). Hinsichtlich der Durchsetzung von Rechtsansprüchen von Menschen mit Behinderung kann abschließend das Verbandsklagerecht (§ 63 SGB IX) als wichtige Einführung durch das SGB IX angeführt werden. „Bislang sind Rechtsstreitigkeiten, die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen betreffen, relativ selten vor Gericht ausgetragen worden, u. a. deshalb, weil es den betroffenen behinderten Menschen häufig nicht gelungen ist, ihre Ansprüche rechtzeitig gegenüber dem Rehabilitationsträger geltend zu machen“ (Lachwitz/ Schellhorn/ Welti 2001, S.

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