Download Rechtsprechung und Computer in den neunziger Jahren: Am by Alfred Endrös PDF

By Alfred Endrös

Das Thema Rechtsprechung und Computer wird anhand eines praktischen Beispiels behandelt. Das Buch projiziert den Einfluß der Informationstechnik auf die Entwicklung der neunziger Jahre und vermittelt erstmals anhand eines Beispiels ein Bild davon, wie die Informationstechnik Entscheidungen selbst höchster Gerichte beeinflussen wird. Neue Ergebnisse und Methoden liegen in der Darstellung von Einzelheiten bereits ergangener höchstrichterlicher Entscheidungen, die bei Einsatz moderner Informationstechnik anders ausgesehen hätten. Zugleich wird durch Abgrenzung von Begriff und Typologie versucht, den Definitionswirrwarr bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts auch im internationalen Rechtsbereich einzudämmen. In einem Anhang wird als Anschauungsmaterial die Praxis eines Wettbewerbsgerichts im Informatikzeitalter im einzelnen dargestellt. Ziel des Buches ist es, dem Juristen, der die Rechtsinformatik bisher im wesentlichen aus theoretischen Erörterungen kennt, aber auch dem Rechtsinformatiker eine praktische Vorstellung von den Möglichkeiten der Computerunterstützung zu vermitteln.

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Relationale Datenbanken: Eine Einführung für die Praxis

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Beamtete Bedienstete fehlen. Von einer juristischen Person des privaten Rechts unterscheidet sich, wie das Bundesverwal- tungsgericht betont, die Deutsche Pfandbriefanstalt 1m nur dadurch, daB sie der Staatsaufsicht untersteht. Von licherweise als wesentlich angesehenen K6rperschaft des 6ffentlichen Rechts den Begriffsmerkmalen bleibt demnach Rechtsfiihigkeit und der Staatsaufsicht sowie der Gesetz nichts iibrig. 1954, BGBI I, S. 439 55) BVwGE 16, 14 wesentlichen auBer Errichtung iibereiner der durch 48 b) Deutsche Genossenschaftsbank Ein Kreditinstitut, das noch eindeutiger den Kummerformen zuzurechnen ist, ist die Deutsche Genossenschaftsbank.

Bei ihrem Bemuhen, die differenzierten Lebenssachverhalte in diese Begriffsvorstellung zu integrieren, wollten sie nieht "more geometrico" definieren, klassifizieren, systematisieren, sondern das Wesen eines Gegenstandes erfassen. Die Harte des ihnen bekannten Satzes der Reziprozitat von Inhalt und Umfang eines Begriffs (je grOBer der Umfang eines Begriffs, desto geringer sein Inhalt und je reicher der Inhalt ist, umso geringer sein Umfang) konnten sie durch "Vermengung" von divisio und partitio mildern.

Die IT geht einen vollig anderen praktikablen Weg. igung weiterer Typenmerkmale zu der Definition (nach der Boole'schen Logik kumulativ oder alternativ) verschiedenartige typische Grundstrukturen unter Hervorhebung der wesentlichen Merkmale zu schaffen, kann sie allen praktischen Anforderungen an eine Typisierung nach den verschiedenen Gesichtspunkten gerecht werden. ibrigt sieh. Es konnen sieh verschiedene in der Praxis verwertbare Kategorien von Typen bilden, welche die inhaltsarme "Computerdefinition" erganzen und dem jeweiligen Lebenssachverhalt weit mehr gerecht werden, als jeder Versuch, mit "offenen Begriffen" zu arbeiten.

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