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By Roland Reuss, Volker Rieble

Google digitalisiert Bucher, ohne deren Autoren zu fragen. Grossforschungseinrichtungen und zunehmend auch Universitaten drangen ihre Wissenschaftler, Publikationen moglichst schnell ins Netz zu stellen, fur jeden abrufbar. Dafur wird vorgebracht, dass es der Offentlichkeit nicht zuzumuten sei, fur Wissenschaft zweimal zu bezahlen - einmal auf der Produktionsseite durch Entlohnung und Forderung der Wissenschaftler und ein zweites Mal als Konsument der Verlagserzeugnisse. Die Diskussion ist auf beschamende Weise okonomisch ausgerichtet: Gefragt wird nach Kosten, Ertragen und Geschaftsmodellen. Im Hintergrund steht die Vorstellung von Wissenschaft als Ware. Der Autor als Subjekt hingegen kommt nicht vor. Sein Urheberrecht soll durch neue Verwertungsrechte kupiert werden; offentlich fordert die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen sogar den Gesetzgeber auf, das Urheberrecht wissenschaftlicher Autoren zu beschranken. Der vergemeinschaftende Fremdzugriff bedroht das Recht des Autors auf kommunikative Selbstbestimmung, er bedroht die individuelle Wissenschafts- und Publikationsfreiheit. Die Veroffentlichung des Heidelberger Appells im Marz 2009 hat eine breite nationale und internationale Diskussion ausgelost. Unter der Schirmherrschaft der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben das Institut fur Textkritik und der Verlag Vittorio Klostermann am 15. Juli 2009 diese Frage in einer wissenschaftlichen Tagung erortert.

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An Introduction to the International Law of Armed Conflicts

This publication presents a contemporary and uncomplicated creation to a department of foreign legislation regularly gaining in value in foreign existence, particularly foreign humanitarian legislation (the legislations of armed conflict). it really is developed in a fashion compatible for self-study. The subject-matters are mentioned in self-contained chapters, permitting each one to be studied independently of the others.

Ethik und Recht - Die Ethisierung des Rechts/Ethics and Law - The Ethicalization of Law

Ziel des Buches ist es, das neue Phänomen der "Ethisierung des Rechts" interdisziplinär zu erfassen und damit das grundsätzliche Verhältnis von Ethik und Recht neu zu bestimmen. Dies geschieht zum einen durch die Untersuchung des theoretischen Fundaments der Beziehung von Recht und Ethik im 21. Jahrhundert.

Autorschaft Als Werkherrschaft in Digitaler Zeit: 15. Juli 2009 Symposium Frankfurt (German Edition)

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Property and Human Rights in a Global Context

Estate as a human rights difficulty is manifested via its incorporation in foreign tools and as an issue of the legislations via property-related instances thought of by way of foreign human rights organs. but, for the main half, the connection among estate and human rights has been mentioned in really superficial phrases, missing a transparent noticeable connection or universal language.

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2009]. 17 Stefan Weber, Das Google-Copy-Paste-Syndrom. de/internet/863090. html [13. 7. 2009] 18 Wie mir die ZORA-Redaktion im April 2009 per e-mail mitteilte. de/intl/de/scholar/publishers. html [14. 7. 2009]. 38 Volker Rieble liegt beim Plagiierten – also beim Autor. Eigene Qualitätssicherung im Sinne einer Plagiats-Compliance øndet nicht statt. Hübscherweise müssen Beschwerden des Autors US-amerikanischen Formvorschriften genügen. Auch wird der Plagiierte dadurch eingeschüchtert, daß ihm mit Schadensersatzp™ichten gedroht wird, sollte er eine falsche Bezichtigung abgeben.

2000), Art. 5, Rn. 103. 62 Schricker, (Anm. 47), 242. 63 Pflüger/Ertmann (Anm. 40), 441; in diese Richtung auch noch Peifer, (Anm. 40), 360. 64 So auch Hansen, (Anm. 42), 379; Peifer, (Anm. 40), 27. 65 Dazu Schricker, (Anm. 45), Kap. IX, Rn 107. 66 »Verantwortung der Forschung für die Zukunft der Gesellschaft«, in: Bulletin der BReg. Nr. 72 vom 8. 7. 1977, 673, 676. 54 Volker Rieble scientiøc community und einer interessierten Öºentlichkeit zugänglich gemacht werden. Art. 5 Abs. 3 GG gewähre kein Recht des Wissenschaftlers auf Verschweigen seiner Erkenntnisse, vielmehr eine ›Obliegenheit‹ zu deren Mitteilung und Diskussion.

De/dmca. html [14. 7. 2009]. 21 BGH Großer Senat für Zivilsachen vom 15. 7. 2005 – GSZ 1/04 »Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung« – BGHZ 164, 1 = NJW 2005, 3141; grundlegend Kaiser, Schadensersatz wegen fahrlässiger Rechtsanmaßung, FS Canaris (2007), 531º. 22 www. de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/detail/gemeinsame_erklaerung_der_wissenschaftsorganisationen [2. 8. 2009]. com/privacy_highlights. html [14. 7. 2009]. Autorenfreiheit und Publikationszwang 39 zeit aufruft. Damit wird einerseits die Relevanzsortierung, also das Erfolgsrezept von Google, ermöglicht.

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